Sprungziele

Vollzug der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch §§ 192-199 und der Gutachterausschussverordnung (BayGaV) § 12 Bodenrichtwerte; Bekanntmachung der Bodenrichtwerte ab 01.01.2024

    Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger,

    die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Bereich des Landkreises Erlangen-Höchstadt teilt Ihnen, die in der Sitzung (Bodenrichtwertkonferenz) vom 23.05.2024 in Ihrem Gemeindegebiet ermittelten Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2024 als durchschnittliche Lagewerte für Wohn-/Mischbau- und Gewerbeflächen und für die Landwirtschaftsflächen (Acker, Grünland und Forstflächen ohne Bestockung) mit. In der Anlage erhalten Sie die Bodenrichtwertliste der einzelnen Bodenrichtwertzonen und der Kartenausschnitte aus der BRW-Karte.

    Die Bodenrichtwertliste sind gemäß § 14 Abs. 3 GutachterausschussV einen Monat lang in der Gemeinde öffentlich auszulegen. Aufgrund dessen teilt Ihnen die Verwaltung mit, dass die Bodenrichtwertliste ab dem

     

    04.06.2024 bis 08.07.2024

     

     

    im Zeitraum von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Montag bis Freitag) und von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr (Mittwoch) im Bauamt der Gemeinde Hemhofen eingesehen werden können. Ebenso haben Sie die Möglichkeit über den Gutachterausschuss des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt Auskunft über die Bodenrichtwerte zu erlangen (§196 Abs. 3 Satz 2 BauGB).

     

     

    Ludwig Nagel

    1. Bürgermeister

     

     

    Amtskästen ausgehängt am 04.06.2024
    Amtskästen abgehängt am 08.07.2024
    Homepage 04.06.2024                                                                                                                                       

    Alle Nachrichten

    De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

    Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

    Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.