Vollzug der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch §§ 192-199 und der Gutachterausschussverordnung (BayGaV) § 12 Bodenrichtwerte; Bekanntmachung der Bodenrichtwerte ab 01.01.2024
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Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger,
die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Bereich des Landkreises Erlangen-Höchstadt teilt Ihnen, die in der Sitzung (Bodenrichtwertkonferenz) vom 23.05.2024 in Ihrem Gemeindegebiet ermittelten Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2024 als durchschnittliche Lagewerte für Wohn-/Mischbau- und Gewerbeflächen und für die Landwirtschaftsflächen (Acker, Grünland und Forstflächen ohne Bestockung) mit. In der Anlage erhalten Sie die Bodenrichtwertliste der einzelnen Bodenrichtwertzonen und der Kartenausschnitte aus der BRW-Karte.
Die Bodenrichtwertliste sind gemäß § 14 Abs. 3 GutachterausschussV einen Monat lang in der Gemeinde öffentlich auszulegen. Aufgrund dessen teilt Ihnen die Verwaltung mit, dass die Bodenrichtwertliste ab dem
04.06.2024 bis 08.07.2024
im Zeitraum von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Montag bis Freitag) und von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr (Mittwoch) im Bauamt der Gemeinde Hemhofen eingesehen werden können. Ebenso haben Sie die Möglichkeit über den Gutachterausschuss des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt Auskunft über die Bodenrichtwerte zu erlangen (§196 Abs. 3 Satz 2 BauGB).
Ludwig Nagel
1. Bürgermeister
Amtskästen ausgehängt am 04.06.2024
Amtskästen abgehängt am 08.07.2024
Homepage 04.06.2024